Das aktuell beliebteste Förderprodukt ist die Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss Nr.
458) von der KFW.
Seit diesem Jahr wird die Förderung nicht mehr von der BAFA sondern von der KFW bearbeitet. Der Zuschuss soll bei Bestandsimmobilien den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung erleichtern. Zu den geförderten Maßnahmen gehören z.B. die Installation einer Biomasse-Heizung, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage.
Bei Einfamilienhäusern werden förderfähige Kosten bis zu einer Höhe von 30.000€ gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten(WE). Für die erste WE werden 30.000€ gefördert, für die zweite bis sechste WE sind es noch 15.000€ und für alle weiteren Wohneinheiten sind es noch 8.000€.
Die Höhe der Förderung hängt von einigen Faktoren ab und muss für jedes Projekt im Detail ermittelt werden. Die maximale Förderung beträgt 70%, doch um diese zu erreichen muss man einige Bedingungen erfüllen.
Aus folgenden Teilen setzt sich die KFW-Förderung zusammen:
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30% Grundförderung: Wenn Sie antragsberechtigt sind, bekommen Sie diesen Anteil sicher.
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5% Effizienzbonus: Für Wärmepumpen die als Wärmequelle Grundwasser oder das Erdreich nutzen oder (bei Luft-Wärmepumpen) ein natürliches Kältemittel verwenden.
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20% Geschwindigkeitsbonus: Wird nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt, wenn durch die Maßnahme eine alte Gas-, Öl, Nachtspeicher- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
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30% Einkommensbonus: Bei einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000€ erhalten Sie den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit.
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Emissionsminderungszuschlag: Dieser Pauschalbetrag in Höhe von 2.500€ wird bei Biomasse-Heizungen gewährt, die einen festgelegten Emissionsgrenzwert einhalten.
Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur aktuellen KFW-Förderung. Die Details entnehmen Sie bitte der Website unter diesem
Link.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung!
Auch für den
altersgerechten Umbau
stehen Fördermittel zur Verfügung. Für einen Badumbau mit einhergehender Barrierereduzierung kann bei der KFW ein Zuschuss beantragt werden. (
Link)
Wir können nicht für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Übersicht garantieren. Bitte vergewissern Sie sich immer vorab ob das Förderprodukt noch aktuell ist.